Allgemeines
Für den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr zwischen der Firma Norsonic Brechbühl AG (im Folgenden als Lieferant bezeichnet) und dem Käufer gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers und ergänzende oder ändernde Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Der Käufer anerkennt diese Bedingungen durch die Erteilung von Aufträgen.

Angebote
Der Lieferant ist an sein Angebot nur gebunden, wenn es vom Käufer innerhalb der auf dem Angebot spezifizierten Zeit angenommen wird. Spezifikationen, Datenblätter, Diagramme und andere Dokumentationen, die dem Angebot beigelegt sind, gelten als verbindlich unter Vorbehalt von geringfügigen Aenderungen.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

Preise
Die Preise verstehen sich netto, ab Werk (ex works), exkl. Verpackung. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist berechnet sich ab jenem Tag, an welchem die Bestellung mit allen notwendigen Angaben beim Lieferanten eingegangen ist.
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Es kann insbesondere keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Versäumnis von Unterlieferanten usw. entstehen. Der Lieferant übernimmt für Lieferverzug weder eine Haftung, noch kann der Käufer aufgrund des Lieferverzuges seine Bestellung annullieren.

Beanstandungen
Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft der Waren schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Zahlungen
Zahlungen werden jeweils auf die ältere Schuld angerechnet. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, so ist der Lieferant berechtigt, Zinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank, mindestens jedoch von 5 % p.a. zu berechnen. Zusätzlich werden dem Käufer die entsprechenden Mahngebühren belastet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung als Sicherheit für mögliche Forderungen gegenüber dem Lieferanten zurückzubehalten.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Lieferanten.

Garantie
Neue und ungebrauchte Ware, die vom Lieferanten geliefert wurde, unterliegt folgenden Bestimmungen:
– Die Garantiezeit für Norsonic AS Produkte beträgt 3 Jahr vom Lieferdatum an gerechnet. Für gelieferte Produkte anderer Hersteller entspricht die Garantie deren Garantiebestimmungen.
– Der Lieferant behebt innerhalb der Garantiezeit kostenlos Schäden an den Waren, die auf mangelhafte Verarbeitung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
– Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Verluste oder Beschädigungen der Ware, wenn der Käufer oder eine Drittperson ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen an den Waren vornimmt. Solche Reparaturen oder Änderungen beendigen die Garantieverpflichtung des Lieferanten.
– Es wird kein Schadenersatz für Lohnausfall, Zeitverlust oder andere Folgeschäden geleistet, die durch einen Warenfehler verursacht werden.

Produkte-Sicherheit
Für alle vom Lieferanten gelieferten Produkte gelten die international anerkannten Sicherheitsnormen, normalerweise IEC- oder CEE-Normen, wie in der entsprechenden Dokumentation angegeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt Rüegsauschachen. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Burgdorf.

V 3.2012