Hohe Schallpegel, insbesondere wie sie in Diskotheken und bei Konzerten vorkommen können, können eine erhebliche Gefährdung des Gehörs darstellen. Aufgrund ihres Freizeitverhaltens sind insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährdet.
Nach 12 Jahren Schall- und Laserverordnung wurde diese in die sogenannte V-NISSG integriert (Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall), welche per 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist.
Ziel dieser Verordnung ist es, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und den Vollzug in der Schweiz zu vereinheitlichen. Dabei wird den Veranstaltern mehr Verantwortung übertragen. Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 dB(A) im Stundenmittel, jedoch dürfen Veranstaltungen auch mit einem höheren Schallpegel durchgeführt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Eine dieser Anforderungen ist das Überwachen des Schallpegels während der Veranstaltung. Details finden sich auf www.schallundlaser.ch.
Wir bieten sowohl für Veranstalter, Tontechniker und Vollzugsbehörden verschiedene Lösungen an. Diese reichen vom einfachen Klasse 2 Schallpegelmesser Piccolo II bis Cloud-tauglichen Lösungen oder dem System NorConcertControl.