Schall- und Laserverordnung SLV
Schall und Laser
Hohe Schallpegel, insbesondere wie sie in Diskotheken und bei Konzerten vorkommen können, stellen eine erhebliche Gefährdung des Gehörs dar. Aufgrund ihres Freizeitverhaltens sind insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährdet.

Deshalb hat der Bundesrat am 28. Februar 2007 die revidierte Verordnung verabschiedet.
Ziel dieser Verordnung ist es den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und den Vollzug in der Schweiz zu vereinheitlichen. Den Veranstaltern wird mehr Verantwortung übertragen.
Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 dB(A) im Stundenmittel, jedoch dürfen Veranstaltungen auch mit einem höheren Schallpegel durchgeführt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Eine dieser Anforderungen ist das Überwachen des Schallpegels während der Veranstaltung. Details dazu können auf www.bag.admin.ch entnommen werden.
Norsonic hat aufgrund der Verordnung verschiedene Lösungen zusammengestellt (Siehe die Zusammenstellung im Bereich Download rechts).

Die Lösungen reichen vom einfachen Schallpegelmesser IdB bis zum System NorConcertControl. Auf NorConcertControl sind wir besonders stolz. Dieses System, bestehend aus Schallpegelmesser und Rechner, zeigt dauernd den 1h-LeqA an und erfüllt somit genau die Auflagen der SLV Kategorie 3.
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